Begriffe wurden scheinbar vertauscht.
Antrag: | TOP 10.1 Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder und Erhöhung der Mitgliedsbeiträge an den Landesjugendring |
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Antragsteller*in: | BDKJ Trier |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 01.04.2025, 20:16 |
Antrag: | TOP 10.1 Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder und Erhöhung der Mitgliedsbeiträge an den Landesjugendring |
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Antragsteller*in: | BDKJ Trier |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 01.04.2025, 20:16 |
der Bundesvereinigungen werden die Mitgliedsbeiträge der Verbände im Landesjugendring ab dem Jahr 2026 erhöht. Die Erhöhung für EinzelverbändeSammelverbände erfolgt um 40% auf 1.456 Euro (bisher 1.040 Euro), die Erhöhung für SammelverbändeEinzelverbände erfolgt um 20% auf 748 Euro (bisher 623 Euro).
Die Vollversammlung möge beschließen:
Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. soll die Möglichkeit haben, den
Mitgliedern des Vorstandes jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung von
maximal 150 Euro, statt wie bisher 100 Euro, zu zahlen. Dazu sind bei vier
Personen jährlich 2.400 Euro an zusätzlichen Einnahmen erforderlich.
Zur Finanzierung der Aufwandsentschädigungen und gestiegener Mitgliedsbeiträge
der Bundesvereinigungen werden die Mitgliedsbeiträge der Verbände im
Landesjugendring ab dem Jahr 2026 erhöht. Die Erhöhung für EinzelverbändeSammelverbände
erfolgt um 40% auf 1.456 Euro (bisher 1.040 Euro), die Erhöhung für SammelverbändeEinzelverbände erfolgt um 20% auf 748 Euro (bisher 623 Euro).
Die genauen Modalitäten zur Einrichtung und Umsetzung der
Aufwandsentschädigungen regelt der Hauptausschuss.
Begriffe wurden scheinbar vertauscht.