Mündlich
Antrag: | TOP 10.4 Erhöhung des Ausgleichsbetrags für Sonderurlaub |
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Antragsteller*in: | DGB Jugend |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 04.04.2025, 15:12 |
Antrag: | TOP 10.4 Erhöhung des Ausgleichsbetrags für Sonderurlaub |
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Antragsteller*in: | DGB Jugend |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 04.04.2025, 15:12 |
Landesregierung demokratischen Fraktionen der LandespolitikLandespolitik
Adressat*innen:
Bundesregierung
Landesregierung demokratischen Fraktionen der Landespolitik
Landespolitik
Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung sowie alle
demokratischen Parteien des Landtags auf, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
in der Jugendarbeit zukunftsorientiert anzupassen.
Das aktuell geltende Gesetz vom 5. Oktober 2001 in der Fassung vom 17. Dezember
2020 gewährt eine Erstattung eines Verdienstausfalles von bis zu 70 Euro je Tag.
Durch die zwischenzeitliche Steigerung von Lebenshaltungskosten sowie die
Steigerung der Löhne seit 2020 entsteht heute ein deutlich größerer
Verdienstverlust, welcher gleich doppelt schmerzt.
Daher fordert der Landesjugendring Rheinland-Pfalz die Lohnfortzahlung und volle
Erstattung des Verdienstausfalles an die Arbeitgeber*innen im Rahmen des
Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit und setzt sich
dafür ein, dass dieses Gesetz entsprechend geändert wird. Ein Vorbild sind die
Regelungen im § 42 sowie § 47 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch
(HKJGB). Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz fordert jedoch mindestens eine
Erhöhung des maximalen Anspruchs auf 100 Euro je Tag.
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