Der DBJR forderte bereits 2018 die Implementierung der Kinderrechte ins Grundgesetz. Wir sehen dies ebenfalls für die Landesverfassung als sinnvoll an, weil wir nur so eine flächendeckende Umsetzung der Ziele erreichen. Uns ist dabei bewusst, dass die Aufnahme der Kinderrechte in das GG zunächst eine formale Maßnahme und vor allem nur ein Schritt von vielen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland ist.
Die Stärkung der Kinderrechte würde viele Punkte, die hier bei unseren Forderungen aufgeführt sind in die Landesverfassung aufnehmen.
https://www.dbjr.de/artikel/kinderrechte-umfassend-im-grundgesetz-verankern