Veranstaltung: | 118. Vollversammlung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. |
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Tagesordnungspunkt: | Konferenzteil |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesjugendring RLP e.V. |
Beschlossen am: | 05.04.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
TOP 10.4 Erhöhung des Ausgleichsbetrags für Sonderurlaub
Beschlusstext
Adressat*innen:
Landesregierung
Landespolitik
Die Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz fordert die
Landesregierung sowie die Landespolitik erneut auf, das Gesetz zur Stärkung des
Ehrenamtes in der Jugendarbeit zukunftsorientiert anzupassen.
Das aktuell geltende Gesetz vom 5. Oktober 2001 in der Fassung vom 17. Dezember
2020 gewährt eine Erstattung eines Verdienstausfalles von bis zu 70 Euro je Tag.
Durch die zwischenzeitliche Steigerung von Lebenshaltungskosten sowie die
Steigerung der Löhne seit 2020 entsteht heute ein deutlich größerer
Verdienstverlust, welcher gleich doppelt schmerzt.
Daher fordert die Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz erneut
die Lohnfortzahlung und volle Erstattung des Verdienstausfalles an die
Arbeitgeber*innen (und die damit verbundenen Nachteile beachtet, siehe Antrag
2019 - Ehrenamt, das muss man sich leisten können!) im Rahmen des Landesgesetzes
zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit und setzt sich dafür ein, dass
dieses Gesetz entsprechend geändert wird. Ein Vorbild sind die Regelungen im §
42 sowie § 47 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)..
Begründung
Das Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit sieht in § 4(1)
vor, dass für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung auf Antrag einen
Ausgleich bis zu einem Betrag von 70 Euro gewährt werden.
Seit der Novellierung des Gesetzes am 17. Dezember 2020 hat sich die Welt
deutlich verändert. Unter anderem stellten die Corona-Pandemie und den Krieg in
der Ukraine die bis dato bekannte Welt auf den Kopf. Ausgaben des täglichen
Lebens stiegen deutlich. Folglich wurden die Löhne von Arbeitnehmer*innen
angepasst.
Rheinland-Pfalz bezeichnet sich selbst als Ehrenamtsland. Ehrenamtliches und
bürgerschaftliches Engagement ist eine wichtige Säule des gesellschaftlichen
Zusammenhalts und unverzichtbar für das Funktionieren unserer Gesellschaft.
Ehrenamtliche setzten viel Zeit, Herzblut und private Finanzmittel für die
Tätigkeit ihren Heimatverband ein. Dabei nehmen diese den Einkommensverlust,
welchen Sie über den Tagessatz von 70 Euro bei Sonderurlaub hinaus haben,
zähneknirschend in Kauf.
Erfahrungsgemäß wird es jedoch immer schwieriger Menschen für die Übernahme von
ehrenamtlichen Aufgaben sowie wichtigen zeitintensiven Ämtern zu überzeugen. Um
die wichtige gesellschaftliche Säule des Ehrenamts zu stärken, braucht es unsers
Erachtens eine zukunftsorientierte Anpassung des Ausgleichsanspruchs bei
Sonderurlaub.
Wir dürfen keinesfalls zulassen, dass die Nachteile bei Sonderurlaub für
Ehrenamt zu einer Abwägung führen, die Ehrenamt verhindert. Lediglich eine
Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Sonderurlaub für Ehrenamt in der
Jugendarbeit sowie ein hälftiger Ausgleich des Verdienstverlusts ist weder
angemessen noch ausreichend.
Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vertreter*innen des
Städtetages Rheinland-Pfalz und des Landkreistages Rheinland-Pfalz, sich in
ihren Bezügen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Ehrenamt in der
Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz einzusetzen.
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*Quelle:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1155304/umfrage/monatliche-
nettoloehne-und-nettogehaelter-pro-kopf-quartale/