Änderungen von A 5 zu A 5
Ursprüngliche Version: | A 5 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.03.2025, 09:24 |
Neue Version: | A 5 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 05.04.2025, 16:00 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4 löschen:
Bundesregierung
Von Zeile 8 bis 11:
Der LandesjugendringDie Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung sowie alle demokratischen Parteien des Landtagsdie Landespolitik erneut auf, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit zukunftsorientiert anzupassen.
Von Zeile 18 bis 21:
Daher fordert der Landesjugendringdie Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz erneut die Lohnfortzahlung und volle Erstattung des Verdienstausfalles an die Arbeitgeber*innen (und die damit verbundenen Nachteile beachtet, siehe Antrag 2019 - Ehrenamt, das muss man sich leisten können!) im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit und setzt sich
Von Zeile 23 bis 25 löschen:
Regelungen im § 42 sowie § 47 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz fordert jedoch mindestens eine Erhöhung des maximalen Anspruchs auf 100 Euro je Tag.
Begründung
Von Zeile 33 bis 41:
Lebens stiegen deutlich. Folglich wurden die Löhne von Arbeitnehmer*innen angepasst.
Im 3. Quartal 2024* betrug der durchschnittliche monatliche Nettoverdienst je Arbeitnehmer in Deutschland 2.698 Euro. Bei einer 40 Stunden-Woche verliert ein*e Ehrenamtler*in 64,90 Euro täglich! Bei einer einwöchigen Freizeit beträgt der Verdienstausfall 324,50 Euro.