Veranstaltung: | 118. Vollversammlung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. |
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Tagesordnungspunkt: | Konferenzteil |
Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 05.04.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
TOP 10.1 Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder und Erhöhung der Mitgliedsbeiträge an den Landesjugendring
Beschlusstext
Die Vollversammlung möge beschließen:
Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz e.V. soll die Möglichkeit haben, den
Mitgliedern des Vorstandes jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung von
maximal 150 Euro, statt wie bisher 100 Euro, zu zahlen. Dazu sind bei vier
Personen jährlich 2.400 Euro an zusätzlichen Einnahmen erforderlich.
Zur Finanzierung der Aufwandsentschädigungen und gestiegener Mitgliedsbeiträge
der Bundesvereinigungen werden die Mitgliedsbeiträge der Verbände im
Landesjugendring ab dem Jahr 2026 erhöht. Die Erhöhung für Sammelverbände
erfolgt um 40% auf 1.456 Euro (bisher 1.040 Euro), die Erhöhung für
Einzelverbände erfolgt um 20% auf 748 Euro (bisher 623 Euro).
Die genauen Modalitäten zur Einrichtung und Umsetzung der
Aufwandsentschädigungen regelt der Hauptausschuss.
Begründung
Die Aufwandsentschädigung für die Vorstandstätigkeit soll die Mitarbeit im
Vorstand des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. attraktiver gestalten. Seit
der Festsetzung des Betrages auf 100 Euro im Jahr 2002 hat laut Inflationsrate
eine Teuerung um 50% stattgefunden. Die Anhebung der Aufwandsentschädigung von
100 Euro auf 150 Euro dient dem Inflationsausgleich.
Der Mitgliedsbeitrag für Landesjugendringe im Deutschen Bundesjugendring lag im
Jahr 2024 bei 460 Euro und wurde auf Beschluss der Vollversammlung des Deutschen
Bundesjugendringes am 26./27.10.2024 erhöht auf 920 Euro im Jahr 2025 und 1.380
Euro im Jahr 2026.
Für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe wurde
der Beitrag von 120 Euro (bis 2023) auf 300 Euro ab 2024 erhöht.