Veranstaltung: | 118. Vollversammlung des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz e.V. |
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Tagesordnungspunkt: | Konferenzteil |
Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 05.04.2025 |
Antragshistorie: | Version 2 |
TOP 10.5 Keine Zusammenarbeit mit demokratiefeindlichen Parteien und Verbänden
Beschlusstext
Adressat*innen:
Fraktion der SPD im Landtag Rheinland-Pfalz
Fraktion der CDU im Landtag Rheinland-Pfalz
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Fraktion der FDP im Landtag Rheinland-Pfalz
Mitgliedsverbände des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz
Kooperationsorganisationen des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz
Der Landesjugendring möge die im Folgenden genannten Punkte, zur Ablehnung
direkter Zusammenarbeit mit demokratiefeindlichen Parteien und Verbänden sowie
die Aufforderung an alle demokratischen, im Landtag vertretenen Fraktionen,
nicht mit der AfD zusammenzuarbeiten, sofern dies vermeidbar ist, beschließen.
Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz lehnt die direkte Zusammenarbeit mit
demokratiefeindlichen Parteien und Verbänden, wie der AfD, ab, es sei denn der
Ausschluss dieser demokratiefeindlichen Parteien und Verbände von
Veranstaltungen ist aufgrund ihres Rechts auf demokratische Teilhabe in keinster
Weise möglich. Der Landesjugendring verurteilt zudem das vergangene
Abstimmungsverhalten im Bundestag, bei dem die CDU- und FDP-Fraktion, sowie die
Gruppe des BSW es in Kauf genommen haben, eine Mehrheit mit den Stimmen der AfD-
Fraktion fern der demokratischen Mitte zu bilden.
Der Landesjugendring und seine Mitgliedsverbände verurteilen diesen Tabubruch
aufs Schärfste und fordern alle demokratischen Fraktionen im rheinland-
pfälzischen Landtag auf, diesen Fehler nicht auch auf Landesebene zu begehen und
in keinster Weise auf direktem Weg mit der AfD-Fraktion zusammenzuarbeiten.
Begründung
Demokratie lebt davon, dass demokratische Parteien und deren Abgeordnete in der
Lage sind untereinander zu reden und Lösungen sowie Kompromisse zu finden. Zum
ersten Mal seit der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 entstand
eine Mehrheit für einen Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag nur mit den
Stimmen der AfD. Des Weiteren wurde von der CDU-Fraktion versucht ein Gesetz,
das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, mithilfe der Stimmen der AfD-Fraktion
zu verabschieden. Dies scheiterte unter anderem daran, dass mehrere FDP-
Abgeordnete, sowie ein paar wenige CDU-Abgeordnete nicht zur Abstimmung
erschienen.
Die AfD ist laut Verfassungsschutz bundesweit ein rechtsextremistischer
Verdachtsfall und gilt in drei Bundesländern bereits als gesichert rechtsextrem.
Einige Mitglieder der Partei, auch aus hohen Positionen, sind schon mehrfach
durch Nationalsozialistische Parolen sowie das Zeigen des Hitlergrußes
aufgefallen. Das geht soweit, dass man den Landesvorsitzenden und
Fraktionsvorsitzenden der AfD in Thüringen laut Gerichtsurteil als Faschisten
bezeichnen darf.
Das alles zeigt uns, dass die AfD nicht als demokratische Partei betrachtet
werden kann.
Für uns ist klar, dass mit Demokratiefeinden nicht zusammengearbeitet werden
darf, damit deren menschenverachtende Ideologien nicht in unserer Gesellschaft
normalisiert werden.
Dies möchten wir auch mit Verweis auf die Weimarer Republik betonen, in der
Konservative eingeknickt sind und es toleriert haben, dass die NSDAP in
Regierungsverantwortung geraten ist und letztendlich Hitler die Macht übertragen
haben, der ohne eigene parlamentarische Mehrheit die Demokratie in die Diktatur
führte und die Republik zerstörte.
Es dürfen keine Mehrheiten gezielt mit Demokratiefeinden gesucht werden, sondern
müssen aus der Mitte des Parlaments bzw. der Gesellschaft gebildet werden.
Wenn Abgeordnete extremistischer, menschenverachtender Parteien jubelnd im
Parlament sitzen, dann löst das bei uns große Sorge aus und bewegt uns zu der
Aufforderung, dass etwas Derartiges nicht wieder geschehen darf!